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Europawahl 2024 - Abstimmung in Italien von auswärts Studierenden Versuchsregelung

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Diejenigen Wählerinnen und Wähler sind zur Stimmabgabe außerhalb ihrer Heimatgemeinde berechtigt, die sich aus Studiengründen vorübergehend für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten innerhalb denen sich das Abstimmungsdatum 8. und 9. Juni befindet, in einer Gemeinde aufhalten, die nicht in der Region Trentino - Südtirol liegt.

Was Sie noch wissen sollten: Nur die Wähler, die in einer der Regionen wohnen: VENETO, FRIULI VENEZIA GIULIA, EMILIA ROMAGNA können in der Gemeinde wählen, in der sie sich tatsächlich befinden.

Diejenigen, die sich in einer anderen Region aufhalten, können NUR in den besonderen Sektionen wählen, die in der Hauptstadt jeder Region eingerichtet werden, unabhängig von der Gemeinde der Region, in der sie sich befinden.

Einreichung des Antrages auf Zulassung zur Wahl „außerhalb der Heimatgemeinde“ innerhalb Sonntag 5.Mai 2024 (Widerruf spätestens innerhalb 15. Mai)

Um zur Wahl „außerhalb der Heimatgemeinde“ zugelassen zu sein, muss der Anhang1 bei der Gemeinde in der man in den Wählerlisten eingetragen ist gestellt werden, mit Angabe der vollständigen Anschrift des vorübergehenden Domizils und E-Mail-Adresse, sowie:
- Kopie des gültigen Ausweises
- Kopie des eigenen Wahlausweises
- Immatrikulationsbescheinigung oder anderer Nachweis der Einschreibung an einer Schule, Universität oder Ausbildungseinrichtung

Europawahl_-_Abstimmung_in_Italien_von_auswärts_Studierenden_-_Elezioni_europee_-_Voto_in_Italia_da_parte_degli_studenti_fuori_sede.pdf herunterladen (0.03 MB)

ANHANG_1_-_DEUTSCH.pdf herunterladen (2.15 MB)

19.04.2024